Reparatur

 

Durch eine Reparatur werden Mängel und Schäden behoben um die Anlage in den

ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zu bringen (DIN 31051).

Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und normativen Sicherheitsanforderungen

werden defekte Teile gegen originalen Ersatzteilen ausgetauscht.

Unser Service hat die gängigsten Ersatzteile immer dabei und kann

somit die meisten Reparaturen vor Ort ausführen.

 

Wartung

Die regelmäßige Wartung Ihrer Toranlage verlängert die Lebensdauer (DIN 31051) und verzögert

die Abnutzungserscheinung. Torhersteller schreiben in ihren Betriebsanleitungen die fachgerechte

Montage und Wartung und die Wartungsintervalle vor. Dafür sollte nur ausgebildetes

Fachpersonal eingestezt werden. 

Wir bieten Ihnen die Prüfung und Wartung Ihrer Toranlage kostengünstig im zeitlichen Zusammenhang an.

 

Achtung

Die fachgerechte Wartung, für die jeder Betreiber selbst verantwortlich ist, ist Bestandteil

der Gewährleistung. Deshalb empfiehlt es sich, nach erfolgter Montage Ihrer Toranlage

einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.

 

Prüfung

Die sicherheitstechnische Prüfung ist wichtiger Bestandteil der Instandhaltung. Sie beurteilt den

Ist-Zustand Ihres Tores, seiner Komponenten und Funktionen (DIN 31051). 

Die Torprüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitsstättenrechts und der

gesetzlichen Unfallversicherung. In der BGR 232 und der ASR A1.7 heiß es (Auszug):

"Kraftbetätigte Tore und Türen müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme,

nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft

werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen". Nach der ASR A1.7 muss bei kraftbetätigten

Tor-und Türanlagen zusätzlich einen Messung der Schließkräfte vorgenomen werden.

 

Für Tore im privaten Haushalten ergibt sich die Prüfpflicht aus derVerkehrssicherungspflicht des Haus -und

Garageneigentümers und aus dem §3 der Landesbauordnung.

 

Tüv Süd

Die sicherheittechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch einen Sachkundigen durchgeführt

werden. Bei Mängelfreiheit erhält Ihr Tor die Prüfplakette. Der Tüv Süd schult unsere Mitarbeiter regelmäßig

und neutral auf Basis der technischen Prüfverordnung zum Sachkundigen und vermittelt hiebei

aktuelle technische Neuerungen, normative Änderungen und gesetzliche Änderungen.  

 

 

Nachrüstung 

Für Tore-und Türanlagen gibt es keinen Bestandschutz.

Nach der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber dafür verantwortlich, seine Anlage auf dem

aktuellen Stand der Technik zu halten.

Die Nachrüstung als Bestandteil der Instandhaltung verbessert nach der DIN 31051 eine in

Betrieb befindliche Anlage.

Sie steigert seine Funktionssicherheit ohne eine Änderung der geforderten Torfunktion.

Durch eine Nachrüstung können viele Toranlagen auf den aktuell geforderten Stand der Technik

gebracht werden. Zu den Nachrüstungsmaßnahmen zählen der Austausch oder das Hinzufügen

zeitgemäßer, nicht baugleicher Komponenten (z.B. Lichtgitter, voreilende Lichtschranke, Sensoren,

Absturzsicherungen).

Bei der Montage einer voreilende Lichtschranke ist eine Schließkraftmessung

gemäß ASR A1.7 nicht mehr nötig.